Ihre Fragen, unsere Antworten

Sie suchen eine Wohnung bei der GWG?

Bitte füllen Sie unser Formular aus und senden es online oder per Post an unser Büro. Soweit Sie im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind, fügen Sie diesen bitte bei. Gerne können Sie sich auch während der Sprechzeiten in unseren Räumlichkeiten an die jeweiligen Sachbearbeiter wenden.

Kautionsleistungen bei Abschluß eines Mietvertrages

Bei Schlüsselübergabe wird die erste Rate (mindestens 1/3 der Gesamtkaution) der Kaution in Höhe von 2 Bruttomieten fällig.

Dürfen Sie eine Satellitenanlage installieren?

Grundsätzlich ist das Anbringen einer SAT-Anlage am Haus und am Balkongeländer nicht gestattet. Die GWG bietet Ihnen die Möglichkeit, sich entweder an das Kabelnetz der Telekom oder an eine hauseigene Gemeinschafts-Sat-Anlage anzuschließen. In Ausnahmefällen kann gegen Hinterlegung einer Kaution eine Sondergenehmigung erteilt werden. Der Standort der Antenne wird von der GWG bestimmt, die Anbringung darf nur durch eine Fachfirma erfolgen.

Wann erhalten Sie die Heiz- und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres?

Aufgrund der Menge der Abrechnungen können die Betriebskosten nicht alle gleichzeitig erstellt werden. Der Gesetzgeber räumt uns eine Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungsjahres ein. Diese halten wir auf jeden Fall ein.

Wie lang ist Ihre Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt immer 3 Monate. Natürlich sind wir gerne bereit, Ihnen bei der Suche eines evtl. Nachmieter behilflich zu sein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme eines Nachmieters unsererseits besteht grundsätzlich nicht.

Wie müssen Sie Ihre Wohnung bei Mietende übergeben?

Der Mietvertrag gibt Fristen für die Arbeiten, sprich Schönheitsreparaturen, die während des Mietverhältnisses durchzuführen sind, vor. Bei Auszug wird eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt, in der die Einhaltung dieser Renovierungsarbeiten festgestellt wird. Sollten diese Fristen seit der letzten Renovierung abgelaufen sein, muß die Wohnung komplett renoviert werden, ansonsten gilt die Quotenregelung, d.h., Sie müssen anteilmäßig Renovierungskosten übernehmen. Diese können auch in Form von Eigenleistung übernommen werden. Hierbei werden Ihnen unsere "Tips für unsere Mieter" eine gute Hilfe sein.

Wann wird Ihre Kaution zurückerstattet?

Grundsätzlich wird uns nach Ihrer Schlüsselübergabe vom Gesetzgeber eine angemessene Zeit zur Abrechnung zur Verfügung gestellt. Diese beträgt in der Regel 6 Monate. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen Ihre Kaution unmittelbar nach Ihrem Auszug - soweit die Wohnung mängelfrei übergeben wurde - einschließlich Zinsen zu erstatten.


 
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